Eine Lizenz ist eine Form der
Gebrauchsüberlassung an Dritte. Diese muss aufgrund eines
rechtlichen Lizenzvertrages gegen eine Lizenzvergütung erworben
werden. Somit erhält man ein Nutzungsrecht am Schutzrecht des
Lizenzinhabers. Dieses kann ein Benutzungsrecht an gewerblichen
Schutzrechten, aus Urheberrechten, betrieblichen oder
wissenschaftlichem Know-how sein. Ebenso kann auch geistiges
Eigentum mit einem Lizenzvertrag erworben und somit
Entwicklungskosten eingespart werden. Eine Lizenz, beziehungsweise
ein Nutzungsrecht kann erworben werden bei einem Inhaber eines
Patent-, Marken- oder Urheberrecht.
Höhe einer Lizenz
Die Höhe einer Lizenz ist abhängig vom Umfang des zu erwerbenden
Nutzungsrechts. Der jeweiligen Dauer und den eingeräumten
Nutzungsrechten. Weiterhin ist bei der Berechnung der
Lizenz-Gebühren ausschlaggebend, ob es ob es sich um eine
ausschließliche oder um eine einfache Lizenz handelt. Auf der
Grundlage von Nettoverkaufspreisen haben sich in der Praxis Sätze
um 5% herausgebildet. Je nach Branche liegen die Sätze der Lizenz
darüber oder darunter. Da es mehrere Arten der Gebühren für eine
Lizenz gibt, werden meist mehrere Arten miteinander kombiniert. Die
Parteien können grundsätzlich die Höhe der Lizenzgebühren frei
vereinbaren. Sie hängt von verschiedenen Faktoren und maßgeblichen
Kriterien ab.
Lizenz-Vertrag
Er ist mit der wichtigste Bestandteil einer Lizenzvergabe. Hierin
wird festgehalten zu welchen Zwecken der Lizenznehmer befugt ist.
Nicht ausschließliche Zwecke bevollmächtigen den Lizenzinhaber zur
Weitergabe seiner Lizenz an Dritte. Hingegen liegt bei einer
ausschließlichen Lizenz eine alleinige Verwendung in festgelegter
Weise des Lizenznehmers vor. Dies bedeutet für den ursprünglichen
Inhaber, das er keinem weiteren Dritten eine Lizenz erteilen und
selbst keinen Nutzen gebrauch machen darf. Aus verschiedenen
Gründen kann solch eine Ausschließlichkeit bestehen. Zum Beispiel
aus Dienstleistungen, Zeitraum oder territoriale Gebiete. Hieraus
ergibt sich das eine Lizenz auch gleichzeitig aus mehreren
ausschließliche Lizenzen besteht. Jedoch nicht für das gleiche
Gebiet oder dieselbe Benutzungsform. Die Dauer eines
Lizenz-Vertrages können die Vertragsparteien frei wählen. Die
Laufzeit wird wohl von wirtschaftlichen Aspekten abhängig sein.
Ebenso so die Kündigungsklauseln. Weiterhin sollten Regelungen zur
Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, sowie
weiteren Rechten festgehalten werden.