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Die Lizenz

Eine Lizenz ist eine Form der Gebrauchsüberlassung an Dritte. Diese muss aufgrund eines rechtlichen Lizenzvertrages gegen eine Lizenzvergütung erworben werden. Somit erhält man ein Nutzungsrecht am Schutzrecht des Lizenzinhabers. Dieses kann ein Benutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten, aus Urheberrechten, betrieblichen oder wissenschaftlichem Know-how sein. Ebenso kann auch geistiges Eigentum mit einem Lizenzvertrag erworben und somit Entwicklungskosten eingespart werden. Eine Lizenz, beziehungsweise ein Nutzungsrecht kann erworben werden bei einem Inhaber eines Patent-, Marken- oder Urheberrecht.

Höhe einer Lizenz


Die Höhe einer Lizenz ist abhängig vom Umfang des zu erwerbenden Nutzungsrechts. Der jeweiligen Dauer und den eingeräumten Nutzungsrechten. Weiterhin ist bei der Berechnung der Lizenz-Gebühren ausschlaggebend, ob es ob es sich um eine ausschließliche oder um eine einfache Lizenz handelt. Auf der Grundlage von Nettoverkaufspreisen haben sich in der Praxis Sätze um 5% herausgebildet. Je nach Branche liegen die Sätze der Lizenz darüber oder darunter. Da es mehrere Arten der Gebühren für eine Lizenz gibt, werden meist mehrere Arten miteinander kombiniert. Die Parteien können grundsätzlich die Höhe der Lizenzgebühren frei vereinbaren. Sie hängt von verschiedenen Faktoren und maßgeblichen Kriterien ab.

Lizenz-Vertrag

Er ist mit der wichtigste Bestandteil einer Lizenzvergabe. Hierin wird festgehalten zu welchen Zwecken der Lizenznehmer befugt ist. Nicht ausschließliche Zwecke bevollmächtigen den Lizenzinhaber zur Weitergabe seiner Lizenz an Dritte. Hingegen liegt bei einer ausschließlichen Lizenz eine alleinige Verwendung in festgelegter Weise des Lizenznehmers vor. Dies bedeutet für den ursprünglichen Inhaber, das er keinem weiteren Dritten eine Lizenz erteilen und selbst keinen Nutzen gebrauch machen darf. Aus verschiedenen Gründen kann solch eine Ausschließlichkeit bestehen. Zum Beispiel aus Dienstleistungen, Zeitraum oder territoriale Gebiete. Hieraus ergibt sich das eine Lizenz auch gleichzeitig aus mehreren ausschließliche Lizenzen besteht. Jedoch nicht für das gleiche Gebiet oder dieselbe Benutzungsform. Die Dauer eines Lizenz-Vertrages können die Vertragsparteien frei wählen. Die Laufzeit wird wohl von wirtschaftlichen Aspekten abhängig sein. Ebenso so die Kündigungsklauseln. Weiterhin sollten Regelungen zur Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, sowie weiteren Rechten festgehalten werden.